AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Visser´s Potifa "Perle" und "Muschel"
Lieber Gast,
die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen uns und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- /Mietvertrages.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung der gewählten und in der Buchungsbestätigung benannten Ferienwohnung, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte.
Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn - wie in Ziffer 2.1 formuliert - die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. Für diesen Fall steht dem Vermieter der vereinbarte Grundmietpreis abzüglich etwaiger geleisteter Zahlungen zu.
2. Zahlung des Vertragspreises
Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
2.1 Zahlungsfristen
Bei Erhalt der vom Vermieter veranlassten Buchungsbestätigung ist die Anzahlung, wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, in Höhe von 25% der Miete durch den Mieter innerhalb von 14 Tage nach Eingang der Bestätigung auf das angegebene Konto zu entrichten. Die Restzahlung kann vor Reiseantritt per Überweisung oder bei Ankunft in bar, alternativ per Überweisung erfolgen.
Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 4 Wochen vor dem gebuchten Reisetermin) entfällt die Anzahlung, da der Reisepreis insgesamt mit der Bestätigung fällig geworden ist.
In Absprache mit dem Vermieter kann diese Gesamtzahlung auch vor Ort in bar erfolgen.
3. Bezug des Mietobjektes
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienobjektes in der Regel ab 15.00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10.00 Uhr.
Den Mietern sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Objekt auszuhändigen. Der An- und Abreisetag gelten als ein Tag, wobei in die Berechnung lediglich der Abreisetag fällt.
4. Abreise
Am Abreisetag ist das Ferienobjekt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10.00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen im Gästebrevier (liegt in der Wohnung aus) zurückzugeben. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer Überprüfung und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
5. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen.
6. Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist ausdrücklich nur nach Absprache und Buchung gestattet. Besuchern der Mieter ist ein zusätzliches Mitbringen von Haustieren/Hunden sowie der Aufenthalt mit diesen Tieren innerhalb der gemieteten Wohnung nicht gestattet.
Das mitgebrachte Haustier darf sich NICHT in den Schlafräumen aufhalten; insbesondere darf das Haustier nicht in die Betten!
Innerhalb der Ferienwohnung ist das Rauchen nicht erlaubt.
7. Instandhaltung der Ferienwohnung
Die Mieter verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen. Es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
8. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere am Badestrand oder sonstigen Anlagen, die sich nicht im Eigentum des Vermieters befinden.
9. Rückabwicklung des Vertrages
9.1. Mit Bestätigung der Buchung sind der Widerruf und eine Kündigung des Vertrages ausgeschlossen.
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Im Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung erheben wir einen Pauschbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von 30,00 € zuzüglich eventuell angefallener Insertionskosten.
9.2. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
9.3. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
10. Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das zuständige Amtsgericht bzw. zum Gerichtsbezirk gehörende Landgericht zuständig.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelung
gilt eine ihr möglichst nahe kommnde Bestimmung.
12. Nutzungsregeln des DSL-Internetzugangs
Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über WLan sind zusätzlich die im ANHANG befindlichen
„WLAN - Nutzungsregeln – „Visser´s POTIFA“ zu berücksichtigen.
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ANHANG Allgemeine Vertragsbedingungen -
WLAN - Nutzungsregeln - Visser´s
"POTIFA“ - "Perle" und "Muschel"
1. Gestattung
Der Vermieter gestattet den Mietern für den Zeitraum der Mietdauer die Benutzung des WLAN-Netzwerks in der Ferienwohnung und den damit verbundenen Zugang zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten bzw. zu ermöglichen.
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs aus technischen Gründen zeitweise einzustellen.
2. Technische Voraussetzungen / Zugangsdaten
Den Mietern obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher Voraussetzungen an seinem Notebook zur Nutzung des WLANs. Die auf Anfrage mitgeteilten Zugangsdaten (Netzwerkname, Code, usw.) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall Dritten bekannt werden. Die Zugangscodes werden nach Mietende durch den Vermieter geändert.
3. Gefahren, Protokoll
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass die Internetaktivitäten des Mieters, soweit die Daten gespeichert sind, nicht an Dritte weitergegeben werden, außer den strafverfolgenden Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft) auf Nachfrage.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
Die Mieter stellen den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch die Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegenden Vereinbarungen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennen die Mieter oder müssen sie erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter unverzüglich auf diesen Umstand hin.
Norderney, September 2022